Allgemeine Bedingungen

Diese allgemeine Bedingungen vervollständigen die Vereinbarung der Miete einer möblierten Ferienwohnung ('Reservierungsnachweis') und ist integraler Bestandteil der Vereinbarung. 

 

Artikel 1 - Reservierung

Immo Thalassa akzeptiert keine Buchungen im Hinblick auf Junggesellenabschiede und oder Partys dieser Art.  Wenn sich während des Aufenthalts herausstellt, dass die Reisenden dies nicht einhalten, kann Immo Thalassa die Buchung dennoch stornieren, der Reisende muss die Unterkunft sofort verlassen und der Reisende hat keinen Anspruch auf eine Erstattung!

Artikel 2 - Zahlung

Mit der Reservierung verpflichtet sich der Urlauber, das Ferienhaus zu mieten, zumindest aber den dafür fälligen Mietbetrag in voller Höhe zu zahlen. Die unten aufgeführten Zahlungsmodalitäten ändern nichts an der Tatsache, dass aufgrund der Reservierung der volle Mietbetrag zu 100 % fällig ist.

Die Zahlungsmodalitäten sind wie folgt. Bei der Reservierung muss der Tourist eine Anzahlung leisten, die zumindest 50% des Totalpreises beträgt und dies innerhalb 8 Tagen nach dem Datum der Reservierung. Der Saldo des Mietpreises und die zusätzlichen Kosten sollen spätestens 30 Tagen vor dem Anfangsdatum des Aufenthalts gezahlt werden. Anzahlung und Saldo sollen jedes Mal innerhalb acht Tage nach Empfang der Zahlungseinladung beglichen werden.

Der Tourist hat keine Bedenkzeit. Eine Widerrufsklausel ist nicht anwendbar, da es sich um die (Wieder-)Vermietung von Unterkünften handelt, die nicht zu Wohnzwecken genutzt werden und die in dem Zeitraum stattfinden, für den der Tourist gebucht hat (Art. VI.45, §1, 11° WER). 

Artikel 3 – Nicht rechtzeitige Zahlung

Im Fall der Tourist den Saldo nicht rechtzeitig zahlt, wird das touristische Vermietungsbüro berechtigt sein, die Wohnung weiter zu vermieten. Wenn dies tatsächlich der Fall ist, wird der Tourist dem touristischen Vermietungsbüro die Einnahmedifferenz  + Kommission von 25% auf der weiteren Vermietung zahlen müssen. Wenn die Wohnung nicht erneut vermietet werden kann, schuldet der Tourist dem Vermieter den vollständigen Saldo.

Artikel 4 – Wasser-,Strom- und/oder Gasverbrauch

In der Werbung wird angegeben, ob der Wasser-, Strom- und/oder Gasverbrauch auf der Grundlage von Zählerständen abgerechnet wird oder ob ein Pauschalbetrag erhoben wird.

Im Falle einer Pauschale für den Wasser-, Strom- und/oder Gasverbrauch ist diese Pauschale in der Miete enthalten.

Wird der tatsächliche Verbrauch in Rechnung gestellt, nimmt das Vermietungsbüro kurz vor der Ankunft und kurz nach der Abreise Zählerablesungen vor, damit der Verbrauch abgerechnet werden kann. Der zu zahlende Betrag wird auf der Grundlage der zum Zeitpunkt des Verbrauchs geltenden Preise für Wasser, Strom und/oder Gas berechnet (sofern der im Voraus mitgeteilte Höchstsatz nicht überschritten wird). Zu Informationszwecken verweisen wir auf die auf der VREG-Website (https://www.vreg.be/nl/energiemarkt-cijfers ) veröffentlichten Preisentwicklungen. Die Höchsttarife, die für den Wasser-, Strom- und/oder Gasverbrauch in Rechnung gestellt werden können, sind auf dem Reservierungsbeleg angegeben, um dem Touristen die notwendigen Garantien zu geben und die Vorhersehbarkeit zu gewährleisten

Artikel 5 - Reiserückrittsversicherung

Die Reiserücktrittsversicherung ist im Mietpreis enthalten, der Tourist muss sich gut im Klaren werden der allgemeinen Bedingungen, die auf diese Versicherung anwendbar sind. Diese allgemeine Bedingungen werden dem Touristen von dem Vermietungsbüro zur Verfügung gestellt, es sei auf der Website, es sei hinzugefügt zu dem Reservierungsnachweis, es sei nach einfacher Anforderung.

Bei der Stornierung erhält der Mieter den Hinweis, wie die Stornierung zu erklären ist. Wenn der Mieter die Stornierung selbst vornimmt, fallen keine zusätzlichen Verwaltungskosten an. Wenn das Vermietungsbüro die Stornierungsakte bearbeiten muss, wird eine Verwaltungsgebühr von 75€ inkl. MwSt. erhoben.

Diese Deckung bezieht sich auf den Gesamtmietpreis, da dieser zum Zeitpunkt der Buchung fällig ist.

Artikel 6 - Kaution

Spätestens am für den Saldo vorgesehenen Zahlungsdatum soll ebenso eine Kaution gezahlt werden. Die Kaution wird innerhalb 6 Wochen nach der Abfahrt des Touristen rückerstattet, wenn er seine insgesamten Verpflichtungen nachgekommen ist und gegebenenfalls nach Verrechnung der noch verschuldeten Beträge.

Artikel 7 – Bestimmung Ferienwohnung

Die Ferienwohnung ist ausschließlich bestimmt für Besetzung auf saisonaler Basis und Privat-Nutzung. Der Tourist kann diese Wohnung nicht zu seinem Hauptwohnsitz machen, oder die Kosten als Betriebsausgaben erfassen. Es ist ausdrücklich verboten, dass der Tourist sich auf der Adresse der Ferienwohn eintragen würde.

Artikel 8 – Doppelten Vermietung

Im Falle einer doppelten Vermietung durch das touristische Vermietungsbüro, erstattet dieses dem Touristen die überwiesenen Beträge zurück, zuzüglich einer Pauschalentschädigung von 25%. Eventuell kann das Vermietungsbüro zum Ausgleich eine andere Ferienwohnung vorschlagen. Bei Annahme dieses anderen Ferienhauses durch den Urlauber - wenn der Mietpreis niedriger ist als für das ursprünglich gebuchte Ferienhaus - erstattet das Vermietungsbüro dem Urlauber die Differenz des Mietpreises.

Artikel 9 – Untervermietung verboten und Haustiere

Der Tourist braucht die schriftliche Genehmigung des Vermietungsbüros oder des Besitzers der Ferienwohnung zur Untervermietung und um Tiere in die Wohnung zu bringen. In Ermangelung dieser Genehmigung, sind Untervermietung und Anwesenheit von Tieren strengstens verboten. Jeder Vertragsverstoß kann zur Zahlung einer pauschalen Entschädigung in Höhe von 10% des Mietpreises und zur sofortigen Beendigung des Mietvertrags führen , und zwar ohne Erstattung.

Artikel 10 – Guter Familienvater

Der Tourist soll sich bei der Anwendung der Ferienwohnung wie ein guter Familienvater verhalten, gemäß der Bestimmung. Das heißt unter anderem, dass:

  • Die Gegenstände, die Bestandteil des Hausrats sind, nicht verstellt werden dürfen
  • Die Hausordnung respektiert werden soll
  • Man Laken auf den Betten anwenden soll
  • Der Tourist bei Abfahrt die Ferienwohnung reinigen soll und/oder räumen soll, um die Reinigung von einer externen Firma zu ermöglichen (im Falle des Verzugs werden die Reinigungskosten und/oder Räumungskosten von der Kaution abgezogen)
  • Beschädigungen unmittelbar dem touristischen Vermietungsbüro mitgeteilt werden müssen
  • Fenster und Türen bei Wind/Regen abgeschlossen werden sollen
  • Die Ferienwohnung bei Abwesenheit abgeschlossen werden soll
  • Nächtlicher Lärm oder jede andere Belästigung in der Nähe der Ferienwohnung soll vermieden werden.

Außer wenn die Reinigung von einer externen Firma im Reservierungsnachweis oder von einer gesetzlichen oder behördlichen Bestimmung verpflichtet wird oder ausdrücklich ausgeschlossen, hat der Tourist die Wahl die Immobilie entweder selbst zu reinigen oder sich an eine externe Firma zu wenden. Die Kosten der Reinigung von einer externen Firma sind immer zulasten des Touristen, auch im Falle das Vermietungsbüro nach Kontrolle dennoch eine externe Firma einschalten soll, um zu versichern, dass die Ferienwohnung in einem ausreichend sauberen und reinlichen Zustand zurückgegeben wird, infolge der Tatsache, dass der Tourist, der selbst die Endreinigung durchführen wollte, ganz oder teilweise nachlässt.

Das Räumen der Ferienwohnung heißt zumindest:

  • Alles wieder an seinen Platz stellen
  • Die Mühleimer leeren
  • Die Spüle und Arbeitsfläche räumen und der Abwasch in den Schrank setzen
  • Die Ferienwohnung mit dem Bürsten reinigen und sauber zurücklassen
  • Die angewandten Hausgeräte reinigen
  • Aschenbecher leeren und spülen
  • Die Betten hinterlassen, wie man sie beim Eintritt vorgefunden hat
  • Rückgabe der gemieteten Wäsche an das Büro

Wenn das Haus und/oder der Garten sich in einem Zustand befindet, die es der externen Firma nicht zulässt diese zu reinigen, innerhalb des üblichen Zeitraums, dann ist das Vermietungsbüro berechtigt die zusätzlichen Reinigungsstunden dem Touristen zu berechnen.

Der Tourist haftet immer selbst dafür, den Inhalt der Schranken, die Gebrauchsgegenstände und die Matratzenschutzbezüge, Sessel und ähnliche Ausstattungen sauber  zurückzulassen.

Für jeden Verstoß dagegen wird eine Pauschale von 50€ erhoben.

Die Anzahl der Personen, die sich in der Wohnung befinden dürfen, wird festgelegt, entweder von der Anzahl der Betten oder von der formellen Bezeichnung und darf auf keiner Weise überschrieben werden. Nur Kinderbetten dürfen hinzugefügt werden.

Wenn es in der Wohnung einen offenen Kamin gibt, soll dieser nicht angewendet werden (außer unter der Bedingung einer schriftlichen Bestätigung vom Gegenteil ausgestellt von dem Vermietungsbüro).

Der Reservierungsnachweis bestimmt, ob den Wasser-, Strom- und/oder Gasverbrauch aufgrund der Zähleraufnahme berechnet wird, oder ein Pauschalbetrag berechnet wird. Im Falle der Berechnung des tatsächlichen Verbrauchs, wird das Vermietungsbüro kurz vor Ankunft und kurz nach der Abfahrt die Zähleraufnahmen durchführen, sodass der Verbrauch berechnet werden kann.

Das Vermietungsbüro ist verpflichtet, die Unterkunft in demselben Zustand wie oben beschrieben, d.h. aufgeräumt und gereinigt, an den Touristen zu übergeben. Die oben genannten Entschädigungen gelten auch im Falle einer Verletzung der Übergabeverpflichtung durch die Vermietungsagentur an den Touristen, einschließlich des Pauschalbetrags von 50€ pro Verletzung im Falle einer unzureichenden Sauberkeit der Ferienunterkunft.

Artikel 11 – Glasbruch- und Feuerversicherung

Die Glasbruch- und Feuerversicherung ist in der Miete enthalten. Es gibt jedoch einen Freibetrag pro Schadensfall in Höhe von 75 Euro, der zu Lasten des Mieters geht. Schäden, die der Mieter dem Vermietungsbüro nicht meldet, sind nicht versichert und werden dem Mieter in voller Höhe in Rechnung gestellt.

Artikel 12 – Inventar und Sauberkeit

In den Ferienwohnungen, wo es ein Inventar gibt, ist der Tourist verpflichtet die Richtigkeit dessen zu überprüfen und seine Bemerkung schriftlich innerhalb 24 Stunden zur Kenntnis zu geben. Das Gleiche gilt für die Reinlichkeit der Wohnung. Eine nicht ausreichend gereinigte und/oder nicht ausreichend geschmackvoll eingerichtete Wohnung wird nicht zur Rückforderung der Mietgelder führen. Das Gleiche gilt für widrige Witterungsverhältnisse oder Bauarbeiten in der Nähe. Sauberkeitsbeschwerden werden nur am Anreisetag und unter der Voraussetzung akzeptiert, dass das Vermietungsbüro in der Lage war, die Bemerkungen zu identifizieren oder durch Foto/Video erhalten werden. Die Selbstreinigung führt unter keinen Umständen zu einer Entschädigung!

Artikel 13 - Besichtigung bei der Aufnahme und technische Interventionen

Um weitere Vermietung zu ermöglichen darf der Tourist eventuelle Plakate und Anzeigetafeln nicht entfernen und soll er Besichtigungen, vom touristischen Vermietungsbüro organisiert, täglich während der Bürostunden, genehmigen.

Der Tourist ist ebenso verpflichtet technische Interventionen zu genehmigen und nicht zu verhindern. Mangel an technischer Geräte wegen höherer Gewalt können nicht zu Schadenentschädigung führen. Das Vermietungsbüro haftet nicht für das ordnungsgemäße Funktionieren der elektrischen und Heizungsgeräte, oder für mögliche Mängel am Gebäude, oder für öffentliche Arbeiten.

Artikel 14 – Empfang und Zurückgabe der Schlüssel

Der Empfang und die Zurückgabe der Schlüssel kann nur während der Öffnungszeiten des Büros stattfinden, außer wenn das Vermietungsbüro ausdrücklich eine anderslautende Lösung anbietet (Schlüsseltresor, ... ). Von dem Touristen ausgestellten Schlüssel dürfen unter keinen Umständen Kopien gemacht werden. Bei Verstoßen werden die Kosten eines neuen Schlosses und Schlüssel zugerechnet. Auch im Falle des Verlusts der Schlüssel soll ein neues Schloss montiert werden, mit ausreichend neuen Schlüsseln. Diese Kosten sind ebenso zulasten des Touristen.

Artikel 15 - Kommission

Der von dem Besitzer angegebene Preis wird mit einer dem touristischen Vermietungsbüro vom Touristen verschuldeten Kommission erhöht. Diese Preiserhöhung wird im vorliegenden Fall auch die zusätzlichen Vermietungsleistungen decken, sowie Versicherungen, Wasser- und Stromverbrauch, Reinigung, Steuer, usw.

Artikel 16 – Agentur Toerisme Vlaanderen

Die Agentur Toerisme Vlaanderen ist die zuständige Instanz, bei der weitere Informationen erhalten werden können bezüglich der Vorschriften über die Nutzung von touristischen Logis (Dekret vom 5. Februar 2016 über das touristische Logis und ihre Durchführungsbeschlüsse) und bei der der Tourist sich, im vorliegenden Fall, beschweren kann.

Kontakt: Agentschap Toerisme Vlaanderen

T: 02 504 04 00

E-Mail: logies@toerismevlaanderen.be

Hauptsitz: Grasmarkt 61  1000 Brüssel

Artikel 17 – Höhere Gewalt

Wenn die Vermietung wegen höherer Gewalt nicht stattfinden kann, es sei wegen gesetzlicher oder behördlichen Bestimmungen im Zusammenhang mit dem öffentlichen Interesse (wie z. B. im Falle einer Epidemie, einer Katastrophe, ... ) wodurch die Ferien dem Touristen nicht zur Verfügung gestellt werden kann, und die weder durch die vom Touristen abgeschlossene Reiserücktrittsversicherung noch durch die über das Vermietungsbüro abgeschlossene Reiserücktrittsversicherung gemäß Artikel 5 gedeckt sind, akzeptiert der Tourist, dass die Buchung in einen Gutschein umgewandelt werden kann. Dieser Gutschein hat einen Wert in Höhe des Mietpreises. Für diese Umwandlung wird keine Verwaltungsgebühr erhoben.

Artikel 18 - Feuerbekämpfungsmittel

Es ist dem Touristen ausdrücklich verboten Rauchmelder oder Feuerbekämpfungsmittel zu verstellen, entfernen, außer Betrieb zu stellen oder auf irgendeiner Weise die Feuersicherheit der Ferienwohnung zu gefährden, sowie auch die Evakuationsmöglichkeiten zu blockieren oder nutzlos zu machen.

Der Tourist ist verpflichtet die Ferienwohnung in dem Zustand, in dem diese beim Anfang des Aufenthalts war. Dies enthält ebenso, dass eventuell anwesende Information, sowie aber nicht beschränkt zu einem Evakuationsplan, Piktogrammen, einem Informationspaket, ... , in der Ferienwohnung zurückgelassen wird, in der gleichen Weise wie man sie am Anfang vorgefunden hat. Ein Verstoß dagegen wird als einen zu entschädigenden Schaden betrachten.

Artikel 19 – Vergessene Güter

Das Fremdenverkehrsbüro ist nicht für vergessene Gegenstände verantwortlich. Wenn Sie darum gebeten werden, vergessene Gegenstände aus dem Ferienhaus abzuholen und zurückzuschicken, wird eine Gebühr von mindestens 25€ (ohne 21 % MwSt.) erhoben, zu der noch die Porto-/Versandkosten hinzukommen.

Artikel 20 - Ausweitung der Abonnements

Es ist untersagt in der Ferienwohnung Erweiterungen vom digitalen Fernsehangebot zu beantragen oder ein neues Abonnement abzuschließen ohne vorhergehende Genehmigung des Vermietungsbüros. Es ist ausdrücklich verboten Programme zu kaufen, Passwörter zu knacken, zu ändern oder weiterzuleiten oder die verfügbare Surfkapazität zu übersteigen. Im Falle eines Verstoßes sind Verwaltungskosten verschuldet, im Verhältnis zu den eventuell entgangenen    Beträgen sowie auch dem geforderten Aufwand, um den alten Zustand wiederherzustellen.

Artikel 21 - Mühl

Haushaltswäsche, Laken, Tischdecken, Küchentücher und Handtücher sind nicht in der Ferienwohnung vorhanden. Der Tourist soll ebenso selbst Mühlsäcke der Stadt/Gemeinde kaufen. Bei der Abreise müssen alle Lebensmittel UND der Müll gemäß den geltenden Vorschriften entfernt werden. Wenn diese Bedingungen nicht erfüllt werden, werden mindestens 50€ von der Kaution abgezogen.

Artikel 22 - Rauchverbot

Das Rauchen ist in der Ferienwohnung und (im Falle von Ferienappartements, -zimmer und -studios) in den Gemeinschaftsräumen des Gebäudes strengstens verboten. Jeder Verstoß führt zum Verschulden einer Pauschalentschädigung von 250€.

Artikel 23 – Mangels der Ferienwohnung

Wenn ein Tourist Schaden erleidet infolge eines Mangels an der Ferienwohnung oder Zugehörigkeiten, kann er/sie ausschließlich eine Forderung gegen den Besitzer geltend machen, außer Vorsatz oder schwerer Fehler des Vermietungsbüros, ungeachtet der Ursache, des Größe und Art des Schadens.

Der Tourist benutzt die Ferienwohnung auf eigenes Risiko. Der Besitzer und das Vermietungsbüro haften nicht für Diebstahl oder mögliche Unfälle in und um der Ferienwohnung herum.

Artikel 24 – Ankunft- und Abfahrtzeiten

Die von der Vermietungsbüro vorausgesetzten und vorher mitgeteilten Ankunft- und Abfahrtzeiten sollen pünktlich eingehalten werden.

Bei frühzeitiger Abfahrt hat der Tourist keinen Anspruch auf Rückerstattung.

Bei Abfahrt sollen Fenster und Türen abgeschlossen werden. Die Heizung soll runter gedreht werden.

Artikel 25 – Annahme allgemeinen Bedingungen

Die Reservation einer Ferienwohnung mittels der Zahlung einer Anzahlung enthält die bedingungslose Annahme dieser allgemeinen Bedingungen.

Die bei der Ferienwohnung anwesende und/oder ausgestellte Hausordnung ist ein unauflösbarer   Bestandteil dieser allgemeinen Bedingungen und soll pünktlich nachgekommen werden.

 

Bedingungen Reiserückrittsversicherung

Bedingungen:

  1. Wer ist versichert?

Der Mieter und seine Reisebegleiter. (sowohl der Mieter als auch seine Mitreisenden müssen dem Versicherer namentlich gemeldet werden).

 

  1. Was sind die versicherten Garantien?

Diese Versicherung bietet den Mietern eine vorübergehende Lösung, wenn sie ihren Aufenthalt stornieren müssen und/oder wenn während ihres Urlaubs etwas schief geht.

Die Reiserücktrittsversicherung ist ein Versicherungsvertrag, bei dem sich der Versicherer verpflichtet, finanziell einzugreifen, wenn der Mieter seinen Aufenthalt aufgrund bestimmter Ereignisse stornieren oder unterbrechen muss.

Sie deckt die Erstattung von Stornierungs- oder Änderungsgebühren (ohne alle Verwaltungs- und Anmeldegebühren) bis zu einem Betrag von 20.000 € pro Reise und pro versicherter Person bzw. 50.000 € pro Reise für alle Familienmitglieder zusammen.

VAB bietet auch Versicherungsschutz für Langzeitvermietungen (bis zu maximal 120 Tagen).

  • Gesundheitliche Gründe
  • Tod, Krankheit oder Unfall von (sofern von einem anerkannten Arzt bescheinigt):

* Der Versicherte, sein Lebensgefährte oder ein Verwandter bis zum 2ten Grad;

* die Person, die ihren Wohnsitz an derselben Adresse wie der Versicherte hat und in seiner Obhut ist;

* die Verlobte sowie die Verwandten bis zum ersten Grad;

* Aufnahme nominell angegebene) Person, die für das minderjährige oder behinderte Kind des Versicherten verantwortlich ist;

* der Ex-Partner des Versicherten, wodurch die Betreuung der Kinder unmöglich wird;

* 1 Person, die beim Beitritt im Voraus angemeldet wird;

  • Eine dringende, unvorhergesehene medizinische Behandlung des Versicherten oder eines Familienmitglieds bis zum 2. Grad mit einer chronischen oder bereits bestehenden Krankheit;
  • Tod oder Krankenhausaufenthalt eines Mitglieds der Gastfamilie, bei der der Versicherte seinen Urlaub verbringen wollte;
  • Wenn der Versicherte die für die Reise erforderlichen Impfungen aus medizinischen Gründen nicht erhalten kann;
  • Komplikationen oder Probleme bei der Schwangerschaft der Versicherten oder eines Familienmitglieds bis zum 1. Grad, einschließlich Frühgeburten mindestens 4 Wochen vor dem Fälligkeitstermin;
  • Schwangerschaft der Versicherten oder der Reisebegleiterin, sofern die Reise in den letzten 12 Wochen der Schwangerschaft geplant wurde und diese Schwangerschaft bei der Buchung der Reise nicht bekannt war;
  • Einberufung des Versicherten oder eines Familienmitglieds bis zum 1. Grad, für eine dringende Organtransplantation (als Spender oder Empfänger) innerhalb von 7 Tagen vor der Abreise oder während der Reise.

 

2.2 Arbeit und Studium.

  • Entlassung des Versicherten oder seines Partners aus wirtschaftlichen Gründen;
  • Obligatorische Anwesenheit des Versicherten aufgrund des Abschlusses eines neuen Arbeitsvertrags von mindestens 3 Monaten Dauer;
  • Annullierung eines bereits gewährten Urlaubs wegen Nichtverfügbarkeit des Kollegen, der den Versicherten ersetzen sollte, infolge von Tod, Krankheit oder Unfall des Versicherten;
  • Erforderliche Anwesenheit der versicherten Person, die einen freien oder selbständigen Beruf ausübt, weil die beantragte Ersatzperson infolge von Tod, Krankheit oder Unfall nicht verfügbar ist;
  • Die 2. Klausur eines versicherten Schülers, sofern die Prüfungen während der vorgeschriebenen Ferienzeit oder innerhalb von 30 Tagen danach stattfinden. Vorausgesetzt, dass die Nachuntersuchung nicht verschoben werden konnte und das negative Ergebnis vor der Buchung der Reise nicht bekannt war.
  • Entzug des Urlaubs für Berufssoldaten;
  • Professionelle Mutation versichert, wenn ein Umzug notwendig ist.
  • schwerwiegende Sachschäden am Eigentum des Versicherten oder an den von ihm gemieteten Sachen innerhalb von 30 Tagen vor dem Abreisedatum oder während der Reise;
  • Beendigung eines Mietverhältnisses, wenn:

* die Wohnung muss innerhalb von 30 Tagen vor der Abreise oder während der Reise geräumt werden,

* die Kündigung wurde erst nach der Buchung bekannt,

* die Stornierung erfolgte innerhalb von 3 Monaten vor der Abreise.

  • Rechtliche Gründe
  • Vorladung des Versicherten als Zeuge oder Geschworener vor ein Gericht während der Dauer des Urlaubs;
  • Anzeige der Adoption innerhalb von 7 Tagen vor der Abreise oder während der Reise;
  • Scheidung, wenn das Verfahren vor dem Gericht nach der Buchung der Reise und gegen Vorlage eines amtlichen Dokuments eingeleitet wurde;
  • Auflösung des Vertrages über die eheliche Lebensgemeinschaft und bei Vorlage einer amtlichen Urkunde.
  • Kriminalität
  • Haus- oder Autodiebstahl, dem der Versicherte zum Opfer gefallen ist und der sich innerhalb von 7 Tagen vor dem Abreisedatum ereignet hat, gegen Vorlage der Anzeige;
  • Entführung des Versicherten oder eines Familienmitglieds bis zum 2. Grad, einschließlich des Verschwindens oder der Entführung der Kinder durch einen der Elternteile;
  • Gewaltsamer Diebstahl oder Einbruchdiebstahl innerhalb von 5 Tagen vor der Abreise der für die Reise erforderlichen Ausweise oder Fahrkarten;
  • Diebstahl, Unfall oder Brand des Fahrzeugs des Versicherten bei der Abreise oder während der Fahrt zum Urlaubsort.
  • Wenn ein Mitreisender aus einem der oben genannten Gründe storniert und der Versicherte gezwungen ist, seine Reise aufgrund der Stornierung des Mitreisenden allein anzutreten..

 

  1. Was nicht versichert ist?

 Es gibt keine Intervention für:

  • Körperverletzung oder Tod, für die zum Zeitpunkt der Buchung eine (para)medizinische Behandlung verordnet wurde;
  • Während des Krankheitsurlaubs gebuchte Fahrten;
  • Bei bereits bestehenden Krankheiten, die sich zum Zeitpunkt der Reisebuchung in einem Endstadium befinden, sind die Garantien auf Tod oder akute Lebensgefahr beschränkt;
  • Witterungsbedingungen am Bestimmungsort, außer bei höherer Gewalt und Zerstörung der örtlichen Infrastruktur
  • Evolutionsbedingte angeborene Krankheiten;
  • Freiwilliger Schwangerschaftsabbruch;
  • Fehlen der erforderlichen Reisedokumente;
  • Krieg, Bürgerkrieg, Aufruhr und Revolutionen;
  • Epidemien, Pandemien, Quarantänen und Lockdown;
  • Selbsttötung;
  • Depressionen und andere psychische Störungen, ausgenommen Krankenhausaufenthalte;
  • Zahlungsunfähigkeit des Versicherten;
  • Jeder bekannte Grund für den Abschluss der Versicherung.

 

  1. Verwaltungskosten für die Bearbeitung der Stornierungsakte

Bei der Stornierung erhält der Mieter den Hinweis, dass er die Stornierung selbst vornehmen kann, es fallen keine zusätzlichen Verwaltungskosten an. Wenn das Vermietungsbüro die Stornierung bearbeiten muss, wird eine Verwaltungsgebühr von 75 € inkl. MwSt. erhoben.

 

  1. Was ist im Falle einer Stornierung zu tun?

 Im Falle eines Schadens können das Agentur oder der Mieter ein Schadensprotokoll erstellen, indem Sie das digitale Meldeformular ausfüllen und es unter Verwendung der nachstehenden Leitlinien an klantenbetalingen@vab.be senden:

➢ Füllen Sie das Formular zur Erklärung der Stornierungsgebühr aus.

➢ Vergessen Sie nicht, die Kontonummer anzugeben.

➢ Wurde Ihre Reise aus medizinischen Gründen storniert/unterbrochen? Lassen Sie den (Haus-)Arzt das medizinische Erklärungsformular ausfüllen.

➢ Senden Sie das ausgefüllte Meldeformular zusammen mit einer Kopie des Mietvertrags und etwaigen anderen Belegen an klantenbetalingen@vab.be.

➢ Senden Sie alle medizinischen Daten an medicalinfo@vab.be.

➢ Bewahren Sie die Originaldokumente auf.

➢ Wenn die Informationen nicht per E-Mail zugestellt werden können, können sie auch per Post an folgende Adresse geschickt werden:

VAB-Kunden-Zahlungen

Pfarrer Coplaan 100

20710 Zwijndrecht

➢ VAB ist telefonisch unter 03/253.61.30 zu erreichen