Diese allgemeine Bedingungen vervollständigen die Vereinbarung der Miete einer möblierten Ferienwohnung ('Reservierungsnachweis') und ist integraler Bestandteil der Vereinbarung.
Artikel 1 - Reservierung
Immo Thalassa akzeptiert keine Buchungen im Hinblick auf Junggesellenabschiede und oder Partys dieser Art. Wenn sich während des Aufenthalts herausstellt, dass die Reisenden dies nicht einhalten, kann Immo Thalassa die Buchung dennoch stornieren, der Reisende muss die Unterkunft sofort verlassen und der Reisende hat keinen Anspruch auf eine Erstattung!
Artikel 2 - Zahlung
Mit der Reservierung verpflichtet sich der Urlauber, das Ferienhaus zu mieten, zumindest aber den dafür fälligen Mietbetrag in voller Höhe zu zahlen. Die unten aufgeführten Zahlungsmodalitäten ändern nichts an der Tatsache, dass aufgrund der Reservierung der volle Mietbetrag zu 100 % fällig ist.
Die Zahlungsmodalitäten sind wie folgt. Bei der Reservierung muss der Tourist eine Anzahlung leisten, die zumindest 50% des Totalpreises beträgt und dies innerhalb 8 Tagen nach dem Datum der Reservierung. Der Saldo des Mietpreises und die zusätzlichen Kosten sollen spätestens 30 Tagen vor dem Anfangsdatum des Aufenthalts gezahlt werden. Anzahlung und Saldo sollen jedes Mal innerhalb acht Tage nach Empfang der Zahlungseinladung beglichen werden.
Der Tourist hat keine Bedenkzeit. Eine Widerrufsklausel ist nicht anwendbar, da es sich um die (Wieder-)Vermietung von Unterkünften handelt, die nicht zu Wohnzwecken genutzt werden und die in dem Zeitraum stattfinden, für den der Tourist gebucht hat (Art. VI.45, §1, 11° WER).
Artikel 3 – Nicht rechtzeitige Zahlung
Im Fall der Tourist den Saldo nicht rechtzeitig zahlt, wird das touristische Vermietungsbüro berechtigt sein, die Wohnung weiter zu vermieten. Wenn dies tatsächlich der Fall ist, wird der Tourist dem touristischen Vermietungsbüro die Einnahmedifferenz + Kommission von 25% auf der weiteren Vermietung zahlen müssen. Wenn die Wohnung nicht erneut vermietet werden kann, schuldet der Tourist dem Vermieter den vollständigen Saldo.
Artikel 4 – Wasser-,Strom- und/oder Gasverbrauch
In der Werbung wird angegeben, ob der Wasser-, Strom- und/oder Gasverbrauch auf der Grundlage von Zählerständen abgerechnet wird oder ob ein Pauschalbetrag erhoben wird.
Im Falle einer Pauschale für den Wasser-, Strom- und/oder Gasverbrauch ist diese Pauschale in der Miete enthalten.
Wird der tatsächliche Verbrauch in Rechnung gestellt, nimmt das Vermietungsbüro kurz vor der Ankunft und kurz nach der Abreise Zählerablesungen vor, damit der Verbrauch abgerechnet werden kann. Der zu zahlende Betrag wird auf der Grundlage der zum Zeitpunkt des Verbrauchs geltenden Preise für Wasser, Strom und/oder Gas berechnet (sofern der im Voraus mitgeteilte Höchstsatz nicht überschritten wird). Zu Informationszwecken verweisen wir auf die auf der VREG-Website (https://www.vreg.be/nl/energiemarkt-cijfers ) veröffentlichten Preisentwicklungen. Die Höchsttarife, die für den Wasser-, Strom- und/oder Gasverbrauch in Rechnung gestellt werden können, sind auf dem Reservierungsbeleg angegeben, um dem Touristen die notwendigen Garantien zu geben und die Vorhersehbarkeit zu gewährleisten
Artikel 5 - Reiserückrittsversicherung
Die Reiserücktrittsversicherung ist im Mietpreis enthalten, der Tourist muss sich gut im Klaren werden der allgemeinen Bedingungen, die auf diese Versicherung anwendbar sind. Diese allgemeine Bedingungen werden dem Touristen von dem Vermietungsbüro zur Verfügung gestellt, es sei auf der Website, es sei hinzugefügt zu dem Reservierungsnachweis, es sei nach einfacher Anforderung.
Bei der Stornierung erhält der Mieter den Hinweis, wie die Stornierung zu erklären ist. Wenn der Mieter die Stornierung selbst vornimmt, fallen keine zusätzlichen Verwaltungskosten an. Wenn das Vermietungsbüro die Stornierungsakte bearbeiten muss, wird eine Verwaltungsgebühr von 75€ inkl. MwSt. erhoben.
Diese Deckung bezieht sich auf den Gesamtmietpreis, da dieser zum Zeitpunkt der Buchung fällig ist.
Artikel 6 - Kaution
Spätestens am für den Saldo vorgesehenen Zahlungsdatum soll ebenso eine Kaution gezahlt werden. Die Kaution wird innerhalb 6 Wochen nach der Abfahrt des Touristen rückerstattet, wenn er seine insgesamten Verpflichtungen nachgekommen ist und gegebenenfalls nach Verrechnung der noch verschuldeten Beträge.
Artikel 7 – Bestimmung Ferienwohnung
Die Ferienwohnung ist ausschließlich bestimmt für Besetzung auf saisonaler Basis und Privat-Nutzung. Der Tourist kann diese Wohnung nicht zu seinem Hauptwohnsitz machen, oder die Kosten als Betriebsausgaben erfassen. Es ist ausdrücklich verboten, dass der Tourist sich auf der Adresse der Ferienwohn eintragen würde.
Artikel 8 – Doppelten Vermietung
Im Falle einer doppelten Vermietung durch das touristische Vermietungsbüro, erstattet dieses dem Touristen die überwiesenen Beträge zurück, zuzüglich einer Pauschalentschädigung von 25%. Eventuell kann das Vermietungsbüro zum Ausgleich eine andere Ferienwohnung vorschlagen. Bei Annahme dieses anderen Ferienhauses durch den Urlauber - wenn der Mietpreis niedriger ist als für das ursprünglich gebuchte Ferienhaus - erstattet das Vermietungsbüro dem Urlauber die Differenz des Mietpreises.
Artikel 9 – Untervermietung verboten und Haustiere
Der Tourist braucht die schriftliche Genehmigung des Vermietungsbüros oder des Besitzers der Ferienwohnung zur Untervermietung und um Tiere in die Wohnung zu bringen. In Ermangelung dieser Genehmigung, sind Untervermietung und Anwesenheit von Tieren strengstens verboten. Jeder Vertragsverstoß kann zur Zahlung einer pauschalen Entschädigung in Höhe von 10% des Mietpreises und zur sofortigen Beendigung des Mietvertrags führen , und zwar ohne Erstattung.
Artikel 10 – Guter Familienvater
Der Tourist soll sich bei der Anwendung der Ferienwohnung wie ein guter Familienvater verhalten, gemäß der Bestimmung. Das heißt unter anderem, dass:
Außer wenn die Reinigung von einer externen Firma im Reservierungsnachweis oder von einer gesetzlichen oder behördlichen Bestimmung verpflichtet wird oder ausdrücklich ausgeschlossen, hat der Tourist die Wahl die Immobilie entweder selbst zu reinigen oder sich an eine externe Firma zu wenden. Die Kosten der Reinigung von einer externen Firma sind immer zulasten des Touristen, auch im Falle das Vermietungsbüro nach Kontrolle dennoch eine externe Firma einschalten soll, um zu versichern, dass die Ferienwohnung in einem ausreichend sauberen und reinlichen Zustand zurückgegeben wird, infolge der Tatsache, dass der Tourist, der selbst die Endreinigung durchführen wollte, ganz oder teilweise nachlässt.
Das Räumen der Ferienwohnung heißt zumindest:
Wenn das Haus und/oder der Garten sich in einem Zustand befindet, die es der externen Firma nicht zulässt diese zu reinigen, innerhalb des üblichen Zeitraums, dann ist das Vermietungsbüro berechtigt die zusätzlichen Reinigungsstunden dem Touristen zu berechnen.
Der Tourist haftet immer selbst dafür, den Inhalt der Schranken, die Gebrauchsgegenstände und die Matratzenschutzbezüge, Sessel und ähnliche Ausstattungen sauber zurückzulassen.
Für jeden Verstoß dagegen wird eine Pauschale von 50€ erhoben.
Die Anzahl der Personen, die sich in der Wohnung befinden dürfen, wird festgelegt, entweder von der Anzahl der Betten oder von der formellen Bezeichnung und darf auf keiner Weise überschrieben werden. Nur Kinderbetten dürfen hinzugefügt werden.
Wenn es in der Wohnung einen offenen Kamin gibt, soll dieser nicht angewendet werden (außer unter der Bedingung einer schriftlichen Bestätigung vom Gegenteil ausgestellt von dem Vermietungsbüro).
Der Reservierungsnachweis bestimmt, ob den Wasser-, Strom- und/oder Gasverbrauch aufgrund der Zähleraufnahme berechnet wird, oder ein Pauschalbetrag berechnet wird. Im Falle der Berechnung des tatsächlichen Verbrauchs, wird das Vermietungsbüro kurz vor Ankunft und kurz nach der Abfahrt die Zähleraufnahmen durchführen, sodass der Verbrauch berechnet werden kann.
Das Vermietungsbüro ist verpflichtet, die Unterkunft in demselben Zustand wie oben beschrieben, d.h. aufgeräumt und gereinigt, an den Touristen zu übergeben. Die oben genannten Entschädigungen gelten auch im Falle einer Verletzung der Übergabeverpflichtung durch die Vermietungsagentur an den Touristen, einschließlich des Pauschalbetrags von 50€ pro Verletzung im Falle einer unzureichenden Sauberkeit der Ferienunterkunft.
Artikel 11 – Glasbruch- und Feuerversicherung
Die Glasbruch- und Feuerversicherung ist in der Miete enthalten. Es gibt jedoch einen Freibetrag pro Schadensfall in Höhe von 75 Euro, der zu Lasten des Mieters geht. Schäden, die der Mieter dem Vermietungsbüro nicht meldet, sind nicht versichert und werden dem Mieter in voller Höhe in Rechnung gestellt.
Artikel 12 – Inventar und Sauberkeit
In den Ferienwohnungen, wo es ein Inventar gibt, ist der Tourist verpflichtet die Richtigkeit dessen zu überprüfen und seine Bemerkung schriftlich innerhalb 24 Stunden zur Kenntnis zu geben. Das Gleiche gilt für die Reinlichkeit der Wohnung. Eine nicht ausreichend gereinigte und/oder nicht ausreichend geschmackvoll eingerichtete Wohnung wird nicht zur Rückforderung der Mietgelder führen. Das Gleiche gilt für widrige Witterungsverhältnisse oder Bauarbeiten in der Nähe. Sauberkeitsbeschwerden werden nur am Anreisetag und unter der Voraussetzung akzeptiert, dass das Vermietungsbüro in der Lage war, die Bemerkungen zu identifizieren oder durch Foto/Video erhalten werden. Die Selbstreinigung führt unter keinen Umständen zu einer Entschädigung!
Artikel 13 - Besichtigung bei der Aufnahme und technische Interventionen
Um weitere Vermietung zu ermöglichen darf der Tourist eventuelle Plakate und Anzeigetafeln nicht entfernen und soll er Besichtigungen, vom touristischen Vermietungsbüro organisiert, täglich während der Bürostunden, genehmigen.
Der Tourist ist ebenso verpflichtet technische Interventionen zu genehmigen und nicht zu verhindern. Mangel an technischer Geräte wegen höherer Gewalt können nicht zu Schadenentschädigung führen. Das Vermietungsbüro haftet nicht für das ordnungsgemäße Funktionieren der elektrischen und Heizungsgeräte, oder für mögliche Mängel am Gebäude, oder für öffentliche Arbeiten.
Artikel 14 – Empfang und Zurückgabe der Schlüssel
Der Empfang und die Zurückgabe der Schlüssel kann nur während der Öffnungszeiten des Büros stattfinden, außer wenn das Vermietungsbüro ausdrücklich eine anderslautende Lösung anbietet (Schlüsseltresor, ... ). Von dem Touristen ausgestellten Schlüssel dürfen unter keinen Umständen Kopien gemacht werden. Bei Verstoßen werden die Kosten eines neuen Schlosses und Schlüssel zugerechnet. Auch im Falle des Verlusts der Schlüssel soll ein neues Schloss montiert werden, mit ausreichend neuen Schlüsseln. Diese Kosten sind ebenso zulasten des Touristen.
Artikel 15 - Kommission
Der von dem Besitzer angegebene Preis wird mit einer dem touristischen Vermietungsbüro vom Touristen verschuldeten Kommission erhöht. Diese Preiserhöhung wird im vorliegenden Fall auch die zusätzlichen Vermietungsleistungen decken, sowie Versicherungen, Wasser- und Stromverbrauch, Reinigung, Steuer, usw.
Artikel 16 – Agentur Toerisme Vlaanderen
Die Agentur Toerisme Vlaanderen ist die zuständige Instanz, bei der weitere Informationen erhalten werden können bezüglich der Vorschriften über die Nutzung von touristischen Logis (Dekret vom 5. Februar 2016 über das touristische Logis und ihre Durchführungsbeschlüsse) und bei der der Tourist sich, im vorliegenden Fall, beschweren kann.
Kontakt: Agentschap Toerisme Vlaanderen
T: 02 504 04 00
E-Mail: logies@toerismevlaanderen.be
Hauptsitz: Grasmarkt 61 1000 Brüssel
Artikel 17 – Höhere Gewalt
Wenn die Vermietung wegen höherer Gewalt nicht stattfinden kann, es sei wegen gesetzlicher oder behördlichen Bestimmungen im Zusammenhang mit dem öffentlichen Interesse (wie z. B. im Falle einer Epidemie, einer Katastrophe, ... ) wodurch die Ferien dem Touristen nicht zur Verfügung gestellt werden kann, und die weder durch die vom Touristen abgeschlossene Reiserücktrittsversicherung noch durch die über das Vermietungsbüro abgeschlossene Reiserücktrittsversicherung gemäß Artikel 5 gedeckt sind, akzeptiert der Tourist, dass die Buchung in einen Gutschein umgewandelt werden kann. Dieser Gutschein hat einen Wert in Höhe des Mietpreises. Für diese Umwandlung wird keine Verwaltungsgebühr erhoben.
Artikel 18 - Feuerbekämpfungsmittel
Es ist dem Touristen ausdrücklich verboten Rauchmelder oder Feuerbekämpfungsmittel zu verstellen, entfernen, außer Betrieb zu stellen oder auf irgendeiner Weise die Feuersicherheit der Ferienwohnung zu gefährden, sowie auch die Evakuationsmöglichkeiten zu blockieren oder nutzlos zu machen.
Der Tourist ist verpflichtet die Ferienwohnung in dem Zustand, in dem diese beim Anfang des Aufenthalts war. Dies enthält ebenso, dass eventuell anwesende Information, sowie aber nicht beschränkt zu einem Evakuationsplan, Piktogrammen, einem Informationspaket, ... , in der Ferienwohnung zurückgelassen wird, in der gleichen Weise wie man sie am Anfang vorgefunden hat. Ein Verstoß dagegen wird als einen zu entschädigenden Schaden betrachten.
Artikel 19 – Vergessene Güter
Das Fremdenverkehrsbüro ist nicht für vergessene Gegenstände verantwortlich. Wenn Sie darum gebeten werden, vergessene Gegenstände aus dem Ferienhaus abzuholen und zurückzuschicken, wird eine Gebühr von mindestens 25€ (ohne 21 % MwSt.) erhoben, zu der noch die Porto-/Versandkosten hinzukommen.
Artikel 20 - Ausweitung der Abonnements
Es ist untersagt in der Ferienwohnung Erweiterungen vom digitalen Fernsehangebot zu beantragen oder ein neues Abonnement abzuschließen ohne vorhergehende Genehmigung des Vermietungsbüros. Es ist ausdrücklich verboten Programme zu kaufen, Passwörter zu knacken, zu ändern oder weiterzuleiten oder die verfügbare Surfkapazität zu übersteigen. Im Falle eines Verstoßes sind Verwaltungskosten verschuldet, im Verhältnis zu den eventuell entgangenen Beträgen sowie auch dem geforderten Aufwand, um den alten Zustand wiederherzustellen.
Artikel 21 - Mühl
Haushaltswäsche, Laken, Tischdecken, Küchentücher und Handtücher sind nicht in der Ferienwohnung vorhanden. Der Tourist soll ebenso selbst Mühlsäcke der Stadt/Gemeinde kaufen. Bei der Abreise müssen alle Lebensmittel UND der Müll gemäß den geltenden Vorschriften entfernt werden. Wenn diese Bedingungen nicht erfüllt werden, werden mindestens 50€ von der Kaution abgezogen.
Artikel 22 - Rauchverbot
Das Rauchen ist in der Ferienwohnung und (im Falle von Ferienappartements, -zimmer und -studios) in den Gemeinschaftsräumen des Gebäudes strengstens verboten. Jeder Verstoß führt zum Verschulden einer Pauschalentschädigung von 250€.
Artikel 23 – Mangels der Ferienwohnung
Wenn ein Tourist Schaden erleidet infolge eines Mangels an der Ferienwohnung oder Zugehörigkeiten, kann er/sie ausschließlich eine Forderung gegen den Besitzer geltend machen, außer Vorsatz oder schwerer Fehler des Vermietungsbüros, ungeachtet der Ursache, des Größe und Art des Schadens.
Der Tourist benutzt die Ferienwohnung auf eigenes Risiko. Der Besitzer und das Vermietungsbüro haften nicht für Diebstahl oder mögliche Unfälle in und um der Ferienwohnung herum.
Artikel 24 – Ankunft- und Abfahrtzeiten
Die von der Vermietungsbüro vorausgesetzten und vorher mitgeteilten Ankunft- und Abfahrtzeiten sollen pünktlich eingehalten werden.
Bei frühzeitiger Abfahrt hat der Tourist keinen Anspruch auf Rückerstattung.
Bei Abfahrt sollen Fenster und Türen abgeschlossen werden. Die Heizung soll runter gedreht werden.
Artikel 25 – Annahme allgemeinen Bedingungen
Die Reservation einer Ferienwohnung mittels der Zahlung einer Anzahlung enthält die bedingungslose Annahme dieser allgemeinen Bedingungen.
Die bei der Ferienwohnung anwesende und/oder ausgestellte Hausordnung ist ein unauflösbarer Bestandteil dieser allgemeinen Bedingungen und soll pünktlich nachgekommen werden.
Bedingungen:
Der Mieter und seine Reisebegleiter. (sowohl der Mieter als auch seine Mitreisenden müssen dem Versicherer namentlich gemeldet werden).
Diese Versicherung bietet den Mietern eine vorübergehende Lösung, wenn sie ihren Aufenthalt stornieren müssen und/oder wenn während ihres Urlaubs etwas schief geht.
Die Reiserücktrittsversicherung ist ein Versicherungsvertrag, bei dem sich der Versicherer verpflichtet, finanziell einzugreifen, wenn der Mieter seinen Aufenthalt aufgrund bestimmter Ereignisse stornieren oder unterbrechen muss.
Sie deckt die Erstattung von Stornierungs- oder Änderungsgebühren (ohne alle Verwaltungs- und Anmeldegebühren) bis zu einem Betrag von 20.000 € pro Reise und pro versicherter Person bzw. 50.000 € pro Reise für alle Familienmitglieder zusammen.
VAB bietet auch Versicherungsschutz für Langzeitvermietungen (bis zu maximal 120 Tagen).
* Der Versicherte, sein Lebensgefährte oder ein Verwandter bis zum 2ten Grad;
* die Person, die ihren Wohnsitz an derselben Adresse wie der Versicherte hat und in seiner Obhut ist;
* die Verlobte sowie die Verwandten bis zum ersten Grad;
* Aufnahme nominell angegebene) Person, die für das minderjährige oder behinderte Kind des Versicherten verantwortlich ist;
* der Ex-Partner des Versicherten, wodurch die Betreuung der Kinder unmöglich wird;
* 1 Person, die beim Beitritt im Voraus angemeldet wird;
2.2 Arbeit und Studium.
* die Wohnung muss innerhalb von 30 Tagen vor der Abreise oder während der Reise geräumt werden,
* die Kündigung wurde erst nach der Buchung bekannt,
* die Stornierung erfolgte innerhalb von 3 Monaten vor der Abreise.
Es gibt keine Intervention für:
Bei der Stornierung erhält der Mieter den Hinweis, dass er die Stornierung selbst vornehmen kann, es fallen keine zusätzlichen Verwaltungskosten an. Wenn das Vermietungsbüro die Stornierung bearbeiten muss, wird eine Verwaltungsgebühr von 75 € inkl. MwSt. erhoben.
Im Falle eines Schadens können das Agentur oder der Mieter ein Schadensprotokoll erstellen, indem Sie das digitale Meldeformular ausfüllen und es unter Verwendung der nachstehenden Leitlinien an klantenbetalingen@vab.be senden:
➢ Füllen Sie das Formular zur Erklärung der Stornierungsgebühr aus.
➢ Vergessen Sie nicht, die Kontonummer anzugeben.
➢ Wurde Ihre Reise aus medizinischen Gründen storniert/unterbrochen? Lassen Sie den (Haus-)Arzt das medizinische Erklärungsformular ausfüllen.
➢ Senden Sie das ausgefüllte Meldeformular zusammen mit einer Kopie des Mietvertrags und etwaigen anderen Belegen an klantenbetalingen@vab.be.
➢ Senden Sie alle medizinischen Daten an medicalinfo@vab.be.
➢ Bewahren Sie die Originaldokumente auf.
➢ Wenn die Informationen nicht per E-Mail zugestellt werden können, können sie auch per Post an folgende Adresse geschickt werden:
VAB-Kunden-Zahlungen
Pfarrer Coplaan 100
20710 Zwijndrecht
➢ VAB ist telefonisch unter 03/253.61.30 zu erreichen